Was tun die Anwälte im Verfahren "Recht im Dialog"?

  • Der Anwalt/die Anwältin versteht sich als "Coach" der Klienten.
  • Die Unterstützung der Klienten ist umfassender als bei einer reinen Rechtsberatung, die Parteien finden in ihren Anwälten einen starken Halt und Beistand.
  • Die besonders geschulten Rechtsanwälte verpflichten sich gegenüber beiden Parteien, alles zu tun, damit eine einvernehmliche und gute Lösung erarbeitet wird.
  • Die Anwälte haben neben der Treue zur eigenen Partei den Auftrag, so gut als möglich an einer gemeinsamen Lösung mitzuwirken.
  • Die Anwälte verpflichten sich vertraglich beiden Parteien bei der Findung einer einvernehmlichen Lösung zu helfen. Sollte diese nicht zustande kommen, stehen die Anwälte für ein Gerichtsverfahren nicht mehr zur Verfügung.
  • Die Anwälte bereiten mit ihren Klienten sorgfältig die gemeinsame Sitzung vor.
  • Die Anwälte achten darauf, dass die Regeln der Fairness eingehalten werden.
  • Die Anwälte unterstützen die Klienten dabei, ihre persönlichen Anliegen und alles, was für sie wichtig ist, darzulegen.
  • Die Anwälte strukturieren gemeinsam die Gespräche bzw. Verhandlungs-sitzungen. In gesonderten Gesprächen mit den eigenen Klienten erfolgt rechtliche Beratung und persönliche Unterstützung. Weitere Berater und Sachverständige können bei Bedarf einbezogen werden.
  • Die Anwälte agieren lösungsorientiert - und nicht konfliktorientiert, auf Zusammenarbeit wird viel Wert gelegt.
  • Die Anwälte begegnen allen Beteiligten in wertschätzender Weise.
  • Die Anwälte sind in einer neuen Form Begleiter ihrer Klienten.
  • Die Anwälte prüfen, ob die erarbeitete Lösung möglichst allen Interessen gerecht wird.
Über "Recht im Dialog"
Was ist "Recht im Dialog"

Der Ablauf des Verfahrens

Anwendungsmöglichkeiten

Grundsätze des Verfahrens

Was tun die Parteien?

Was tun die Anwälte im Verfahren "Recht im Dialog"?

Kosten

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