Was tun die Anwälte im Verfahren "Recht im Dialog"?
- Der Anwalt/die Anwältin versteht sich als "Coach" der Klienten.
- Die Unterstützung der Klienten ist umfassender als bei einer reinen Rechtsberatung, die Parteien finden in ihren Anwälten einen starken Halt und Beistand.
- Die besonders geschulten Rechtsanwälte verpflichten sich gegenüber beiden Parteien, alles zu tun, damit eine einvernehmliche und gute Lösung erarbeitet wird.
- Die Anwälte haben neben der Treue zur eigenen Partei den Auftrag, so gut als möglich an einer gemeinsamen Lösung mitzuwirken.
- Die Anwälte verpflichten sich vertraglich beiden Parteien bei der Findung einer einvernehmlichen Lösung zu helfen. Sollte diese nicht zustande kommen, stehen die Anwälte für ein Gerichtsverfahren nicht mehr zur Verfügung.
- Die Anwälte bereiten mit ihren Klienten sorgfältig die gemeinsame Sitzung vor.
- Die Anwälte achten darauf, dass die Regeln der Fairness eingehalten werden.
- Die Anwälte unterstützen die Klienten dabei, ihre persönlichen Anliegen und alles, was für sie wichtig ist, darzulegen.
- Die Anwälte strukturieren gemeinsam die Gespräche bzw. Verhandlungs-sitzungen. In gesonderten Gesprächen mit den eigenen Klienten erfolgt rechtliche Beratung und persönliche Unterstützung. Weitere Berater und Sachverständige können bei Bedarf einbezogen werden.
- Die Anwälte agieren lösungsorientiert - und nicht konfliktorientiert, auf Zusammenarbeit wird viel Wert gelegt.
- Die Anwälte begegnen allen Beteiligten in wertschätzender Weise.
- Die Anwälte sind in einer neuen Form Begleiter ihrer Klienten.
- Die Anwälte prüfen, ob die erarbeitete Lösung möglichst allen Interessen gerecht wird.

