Der Ablauf des Verfahrens
- Erstgespräch mit dem eigenen Klienten und Information über die Arbeitsweise in "Recht im Dialog".
- Abklärung, ob die andere Partei / die anderen Parteien ebenso mit "Recht im Dialog" arbeiten wollen und Wahl der geeigneten Anwälte, die über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügen.
- Jeder Klient/jede Klientin schließt mit seinem/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin einen Mandatsvertrag, in dem die Grundregeln dieser speziellen Arbeitsweise festgehalten sind.
- Die Anwälte legen miteinander das Programm des ersten gemeinsamen Treffens fest.
- Die Grundprinzipien (Verweis dorthin) werden gemeinsam besprochen und schriftlich vereinbart.
- In mehreren gemeinsamen Sitzungen wird in einem strukturierten Verfahren Schritt für Schritt eine maßgeschneiderte Lösung erarbeitet. Die Gesamtlösung ist erst dann fixiert, wenn alle Parteien der Lösung auch zustimmen. Angedacht werden u.a. Lösungen, die für beide Parteien gewinnbringend sind oder einen ausgewogenen Kompromiss darstellen.
- Die erarbeitete Lösung wird durch die Rechtsanwälte in entsprechender Form rechtlich umgesetzt. Beide Rechtsanwälte arbeiten in der vertraglichen Umsetzung zusammen, wobei die Kosten wie für die Vertragserstellung durch einen Rechtsanwalt berechnet werden.
- Sollte es gewünscht werden, kann nach einiger Zeit eine Nachbesprechung stattfinden, um unter Umständen eine Nachjustierung getroffener Vereinbarungen durchzuführen.
Die Rechtsanwälte haben die Möglichkeit, während des Verfahrens steuernd einzugreifen.
Zwischen den Sitzungen gibt es ständige Rücksprache zwischen den Klienten und ihren Anwälten, damit die Interessen und Bedürfnisse der Klienten auch laufend Berücksichtigung finden. Ebenso sind die Anwälte miteinander in brieflichem oder persönlichem Kontakt. Die Anwälte unterstützen sowohl ihre eigene Partei als auch die andere Partei in dem Bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Anwälte bringen ihr Know-how zur kreativen Lösungsfindung ein.

