Grundsätze des Verfahrens

  • Das Verfahren ist konsensorientiert, kooperativ und klientenzentriert. Alle Interessen der Parteien, nicht nur aus der Rechtssicht erhebliche, können einbezogen werden.
  • Der Umgang miteinander ist wertschätzend.
  • Das Ergebnis wird von den Mandanten, unterstützt von den Anwälten, maßgeschneidert erarbeitet.
  • Die Anwälte unterstützen die Klienten rechtlich und persönlich.
  • Für den Fall des Scheiterns im Verfahren "Recht im Dialog" stehen die Anwälte für ein Gerichtsverfahren als Vertreter nicht mehr zur Verfügung. Dadurch kann in den Sitzungen offen gesprochen werden.
  • Die Parteien verpflichten sich zur Offenlegung aller relevanten Fakten.
  • Die Anwälte können das Ergebnis des Verfahrens vertraglich umsetzen.
  • Das Verfahren ist kostengünstiger als ein streitiges Gerichtsverfahren.
  • Bestehende Ressourcen der Parteien können entwickelt und genutzt werden.
  • Die emotionale Belastung ist im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren gering.
  • Das Ergebnis ist fair und ausgewogen. Die Anwälte sind zur Verschwiegenheit Über alles, was in "Recht im Dialog" gesprochen wird, verpflichtet.


Über "Recht im Dialog"
Was ist "Recht im Dialog"

Der Ablauf des Verfahrens

Anwendungsmöglichkeiten

Grundsätze des Verfahrens

Was tun die Parteien?

Was tun die Anwälte im Verfahren "Recht im Dialog"?

Kosten

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