Grundsätze des Verfahrens
- Das Verfahren ist konsensorientiert, kooperativ und klientenzentriert.
Alle Interessen der Parteien, nicht nur aus der Rechtssicht erhebliche,
können einbezogen werden.
- Der Umgang miteinander ist wertschätzend.
- Das Ergebnis wird von den Mandanten, unterstützt von den Anwälten,
maßgeschneidert erarbeitet.
- Die Anwälte unterstützen die Klienten rechtlich und persönlich.
- Für den Fall des Scheiterns im Verfahren "Recht im Dialog" stehen
die Anwälte für ein Gerichtsverfahren als Vertreter nicht
mehr zur Verfügung. Dadurch kann in den Sitzungen offen gesprochen
werden.
- Die Parteien verpflichten sich zur Offenlegung aller relevanten Fakten.
- Die Anwälte können das Ergebnis des Verfahrens vertraglich
umsetzen.
- Das Verfahren ist kostengünstiger als ein streitiges Gerichtsverfahren.
- Bestehende Ressourcen der Parteien können entwickelt und genutzt
werden.
- Die emotionale Belastung ist im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren
gering.
- Das Ergebnis ist fair und ausgewogen. Die Anwälte sind zur Verschwiegenheit
Über alles, was in "Recht im Dialog" gesprochen wird, verpflichtet.